Sehr geehrte Wismarer Bürger und Wähler !                (bitte das Spendenkonto am Ende der Seite beachten)

Lesen Sie wie sich Herr Beyer Bürgern gegenüber konkret verhält anhand der Bauplanung des Gebäudes St. Marienkirchhof 4a. So "konsequent menschlich" wie auf den Hochglanzplakaten erscheint er uns nicht !

Man soll den Menschen ja nach seinem Handeln beurteilen. Das Problem ist jedoch, daß Sie gar nicht mitbekommen können wie Herr Beyer hinter den Kulissen den Bauherren gegenüber agiert. Die Ostseezeitung berichtet selten darüber, Fakten die den Bürgermeister belasten würden werden oft nicht dargestellt. Deshalb haben wir die Bescheide die der Bürgermeister als oberster Verwaltungsbeamter der Stadt, gegen uns gerichtet hat auf dieser Seite veröffentlicht. Die Bescheide der Beyer Verwaltung sind oft ermessensfehlerhaft und nicht zumutbar. Seit Jahren werden wir von seiner Verwaltung mit derartigen Bescheiden terrorisiert in der Hoffnung, daß wir das Haus verkaufen, lesen Sie selbst den Inhalt einer Besprechung. Über Jahre verweigerte Herr Beyer ein klärendes Gespräch, welches wir mehrfach angeboten haben. Herr Beyer zieht es jedoch vor Bürger zu verklagen oder ermessensfehlerhafte Bescheide zu erstellen, damit die Bürger genötigt werden, gegen den Bescheid zu klagen. Wir sollten beispielsweise 60000 Euro für eine Sicherung einer Ruine bezahlen, für die uns eine Abrissgenehmgiung vorlag und die Abrissplanung gerade fertiggestellt war. Genaueres mit Bescheid im Text weiter unten. Es war Herrn Beyer egal ob eine junge Familie die 60000 Euro aufbringen kann oder nicht, aufgrund der Weigerung den Bescheid zurückzunehmen mußte wir dagegen Klagen. Das Gericht hat entscheiden, daß die Ordnungsverfügung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig ist.                                                                 Das man seinem Kind mit derartigen existenzbedrohenden Bescheiden über 60000 Euro keine gesicherte Zukunft bieten kann, weiß jeder der selbst Kinder hat und nicht ganz abgestumpft ist. Weder die Denkmalpfleger noch dem angeblich "konsequent.menschlichen" Herrn Beyer hat das Kindeswohl je interessiert !                                                                           
                     Besprechung über Maßnahmen Herr Günter / Frau Loos   

Gibt es Kriterien für Förderungen ? Und wenn ja für wen ?                        Bürgermeister Beyer verklagt Eigentümer von Stadtmühle

                      

Ein möglicher Entwurf

Jahrelang forderte das Bauordnungs und Denkmalamt den Abriss der Ruine und hat dafür eine Abrissgenehmigung erteilt. Nun nachdem wir die Planung der Sicherung des Nachbarhauses vorgelegt haben, versuchen die gleichen Amtspersonen wie z.B. Herr Günter vom Denkmalamt, den Abriss wieder zu verhindern.  Eine erteilte denkmalrechtliche Abrissgenehmigung wurde zurückgenommen, von der gleichen Frau Willert des Denkmalamts die mir zuvor versicherte, daß eine denkmalrechtliche Abrissgenehmigung nicht zurückgenommen werden kann.

Nun sollen wir Eigentümer verschiedene "Sicherungen" bezahlen die gegen unseren Willen durchgeführt wurden. Das Gebäude wurde in der Vergangenheit z.B. für über 8000 Euro gesichert mit einer Planung des Statikers Lindau, dann im Jahr März 2015 für 7378 Euro wovon 4002 Euro Beamtengebühren sind. Ebenfalls mit Planung von Herrn Lindau. Monate später hat das Bauamt diese Sicherung auf unsere Kosten wieder abbauen lassen um eine noch teurere Sicherung einzubauen, die ebenfalls von Herrn Lindau geplant wurde.

Im Jahr 2015 verhängte das Bauamt unter Prüfung von Bausenator Berkhahn eine Ordungsverfügung mit einer Sicherungsmaßnahme über 60000 Euro, die deshalb nicht durchgeführt wurde, weil das Verwaltungsgericht sie für rechtswidrig erklärte.  Obwohl wir mit der Planung fertig waren und Frau Hein mit einen Tag zuvor noch den Eingang aller Unterlagen bestätigte, bekamen wir am nächsten Tag diese merkwürdige Ordnungsverfügung. ( genaueres im chronologischen Teil weiter unten )

Lesen Sie hier die Ordnungsverfügung (bitte anklicken)           OV 60000 €

Unsere Planung für die Sicherung des Nachbargebäudes:        Sicherungsplanung

Sie lesen richtig, ein Haus was man abreißen darf, soll man laut dem Willen des Bauordnungs- und Denkmalamtes für 60000 Euro "sichern".

Das alles ist für rational denkende Menschen schwer verständlich, auch unser Planer war "erstaunt"

Im Sommer 2015 wurde dann eine Sicherung durchgeführt ebenfalls geplant von Herrn Lindau, die zunächst 20000 Euro kosten sollte dann aber 26000 Euro kosten sollte. Über 6 Monate später erklärt dann Frau Bremer vom Bauamt Wismar,  das noch 13000 dazukommen (hier sind 4968 Euro an Beamtengebühren enthalten) und dann und evtl. noch 5000 Euro für eine andere vorhergehende Sicherung. Die Kosten der Sicherungen die an dem Haus durchgeführt wurden übersteigen nun die Marke von 50000 Euro. Für dieses Geld hätte man schon längst einen Neubau erstellen können.

Obwohl die Eigentümer genau das getan haben was mit dem Bauamt/der Stadt vereinbart wurde, nämlich das alte Haus abzureißen und einen Neubau mit Ferienwohung und ein Tagescafe zu erreichten, wurden und werden wir massiv dabei behindert. Ein positiver Bauvorbescheid zu unserem Vorhaben wurde uns erteilt.  Vorbescheid

Vereinbarung über Abriss und Neubau:                   Vereinbarung (bitte klicken !)

Das "sagen" die verantwortlichen Politiker dazu:

Wir hatten mehrfach freundlich versucht mit CDU Bausenator Berkhahn ins Gespräch zu kommen, wie auch mit dem SPD Bürgermeister Beyer. Wir wollten lange Rechtstreitigkeiten vermeidem, damit der Schandfleck schnell beseitigt wird. Leider bestand keinerlei Interesse der Stadtvertreter an Gesprächen oder einer einvernehmlichen Lösung. Uns wurde die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten aufgezwungen, weil wir uns gegen diese hohen Forderungen die exisitenzbedrohend sind wehren mußten.

Der SPD Kandidat Gundlack der ja vorgibt sich für den Tourismus einzusetzen, hatte auf meine Anfrage hin erst gar nicht geantwortet. Das bei einem Cafe mit Ferienwohnung Arbeitsplätze entstehen interessiert die Altparteienvertreter offenbar nicht. Deren "Arbeitsplätze" sind ja sicher.

So sieht das "mehr Miteinander" der SPD dann konkret im Alltag aus, wenn die Wahl vorbei ist !

Uns erinnern solche Bescheide mit denen gegen unseren Willen in unser Eigentum eingegriffen wird und Bürger vom Staat schickaniert werden,  an Zeiten die wir für überwunden geglaubt hatten.

Haben Sie auch Probleme mit Ihrem Haus ? Werden Sie schon über Jahre hingehalten ? Dann schreiben Sie uns ! Es gibt wirklich unglaubliche Fälle von denen die Öffentlichkeit erfahren sollte.         redaktion@wismar-nachrichten.de

Auch wenn Sie immer aktuell informiert sein möchten, schreiben Sie mir bitte eine Mail die obige Emailadresse, Sie erhalten dann bei Neuigkeiten eine Email/Newsletter.

 

Chronologische Reihenfolge der Ereignisse mit Bauamtsbescheiden 

  sowie einem TV Beitrag und Hintergrundinformationen:

 

Datum:                              Bescheid mit Kommentar

29.10.2007                        Sanierungsgutachten und Holzgutachen erstellt durch den Architketen Holger Berlin:

Aus dem Sanierungsgutachten

Schon im Jahr 2007 also vor 11 Jahren, kommt das Sanierungsgutachten zu dem Ergebnis, daß eine wirtschaftliche Sanierung nicht mehr möglich ist. Holz was also schon im Jahr 2007 nicht mehr intakt war fault natürlich weiter und ist nicht mehr sanierbar. Für den späteren Verlauf ist festzuhalten und wichtig, daß damals von einer Giebelbude die Rede war. Wie Sie wissen ist handelt es sich um ein traufständiges Gebäude und nicht um ein Giebelhaus. Für den späteren Verlauf der Geschichte ist auch erwähnenswert, daß zum Zeitpunkt des Sanierungsgutachetens das Efeu auf der Rückseite entfernt war und die Rückwand gut einschtig war, sonst hätte der Herr Berlin ja keine so detailierte Beurteilung über die Rückwand abgeben können.  Unter Punkt 2.4 stellt der Architekt Berlin dann fest, daß die Rückwand aus statischen Gründen nicht zu halten sei wie auch nicht die damals schon marode Kellerdecke, was auch mit der Erfüllung von DIN Normen zu tun hat. Auch eine Cafenutzung wird für möglich gehalten. Nur die wesentlichen Teile des umfangreichen Gutachtens werden hier veröffentlicht.

 02.04.2012                        denkmalrechtliche Abrissgenehmigung für das Gebäude St. Marienkirchhof 4a:

Abrissgenehmigung

Dieser denkmalrechtlichen Abrissgenehmigung ging ein Treffen mit dem Denkmalamt vertreten durch Herrn Günter, Herrn Klaus von der DSK (Sanierungsträger) und dem Statiker Lindau voraus. Auch dort wurde ein schneller Abbruch mit zügiger Neubauplanung vereinbart. Herr Günter bekräftigte nochmals in Erwähnung des Sanierungsgutachtens, daß das Gebäude wirtschaftlich nicht sanierbar sei und städtebaulich uninteressant sei und unterstrich dies mit einer abwertenden Handbewegung. Damit es auch schnell voranging wurden Bauherrenseitig erste Entwürfe gefertigt, auf die das Denkmalamt leider nicht einging.

Zu erwähnen ist noch, daß der Präsident des Verwaltungsgerichts Schwerin Herr Kronisch klargestellt hat, daß Keller nicht zum Denkmalbereich gehören, da diese von außen nicht sichtbar sind. Wir hatten uns gutwilligerweise bereit erklärt den Keller zu erhalten, dazu gibt es aber aus o.g. Gründen aber keine Verpflichtung.

 

08.08.2012                        positiver Bauvorbescheid für einen Neubau mit Ferienwohnung und Café

Vorbescheid (bitte klicken !)

 

02.09.2014                        Vereinbarung mit der Stadt über Förderung und Abrissmodalitäten

Vereinbarung (bitte klicken !)

Nun schienen alle zufrieden und glücklich, daß der Schandfleck endlich beseitigt werden würde, Herr Schubert sprach von einer neuen Ära zwischen der Stadt und den Eigentümern, leider hatten die Worte wie wenig Substanz, denn kurze Zeit später erhielten wir wieder eine Ordnungsverfügung, was nicht gerade eine Nettigkeit darstellt.

 

24.11.2014                       Bauantrag für die Sicherungskonstruktion zur Sicherung des Nachbargebäudes Nr. 5

Bauantrag

Wie Sie sich selbst überzeugen können, waren in dem Bauantrag Skizzen enthalten über die genaue Lage der waagrechten Stahlelemente und das diese natürlich auf den Kellerwänden aufliegen würden. Das Denkmalamt wurde zu dem Bauantrag miteinbezogen und hat dem Bauantrag zugestimmt. Auch in Gesprächen wurden stehts klar erklärt, wie die Sicherung eingebaut wird. Vor Ort Termine lehnten Frau Willert und Herr Günter ab mit der Begründung, das sie das Haus genau kennen würden, deshalb sei ein Vor Ort Termin nicht nötig.

Während der Planungsphase im Januar,  hatte mir der Kaufinteressent Bunnemann mitgeteilt, daß Herr Günter die Planung rückgängig machen möchte. Ich hielt dies natürlich für einen Scherz und fragte sicherheitshalber bei Frau Hein und Frau Bens nach. Beide verneinten, daß man solches vorhaben würde. Wir werden später lesen wer gelogen hat.

 

30.01.2015                    Baugenehmgiung wird erteilt für den Einbau der Sicherungskonstruktion

Baugenehmigung

Baugenehmigung enthielt eine aufschiebende Bedinung auf Seite 2 unter 1. nämlich eine erneute Planung. Das Denkmalamt wünschte im nachhinein eine Umplanung obwohl dem Bauantrag zunächst zugestimmt wurde. Marode nicht mehr sanierbare Deckenbalken im Keller sollten geschützt werden. Im Sanierungsgutachten (siehe oben) hat ja bereits Herr Berlin erklärt, daß eine Betondecke in das EG müßte im Falle der Sanierung und das die Holzbalkendecke nicht mehr rettbar ist. Von daher wieder einmal eine unsinnige Forderung. Der denkmalrechtlichen Bedingung wegen mußte Teilwiderspruch und dann Klage bei Verwaltungsgericht eingericht werden, da die Behörde unsern Widerspruch negativ beschieden hat. Das Gericht gab uns Recht, die Baugenehigung muß den Bürger in die Situation versetzen sofort mit dem Bau anfangen zu können. Diese Forderung erfüllte die Baugenehmgiung nicht, zudem müßen Keller nicht erhalten werden, da diese nicht Bestandteil des Flächendenkmals sind (siehe Urteil) 

Urteil des Verwaltungsgereichts zur Denkmalrechtlichen Bedingung der Baugenehmigung (ab Seite 7):

Urteil Verwaltungsgericht

 

11.02.2015 ab 8.00 Uhr                Vor Ort Termin mit Statikerin Hein vom Bauamt,Prüfingenieur Seehase mit dem Mitarbeiter Krippner, Herrn Kinski und dem Eigentümer Stefan Kröger

Letzte Planänderungen wurden noch erläutert, Frau Hein erklärte, daß der Abriss verfahrensfrei sei und vorbereitende Arbeiten deshalb schon begonnen werden können, wie z.B. der Abriss des Daches, damit von oben die vertitkalen Stahlträger in die Zwischenwand eingebaut werden können. Herr Krippner und Herr Kinski bestätigten mir, daß unser Dach nicht das Nachbardach stützen würde und deshalb unser Dach schonmal abgenommen werden könnte. Das es keine statische Verbindung zwischen den Gebäuden gibt bestätigte später auch noch der zuständige Zimmermann vor Ort im Rahmen einer gerichtlichen Vernehmung.

 

06.03.2015                Ordnungsverfügung zum Abriss mit Ersatzvornahme über 60000 Euro

OV über 60000 Euro

Um die Unmöglichkeit der Durchführung der Ordnungsverfügung zu verstehen, ist die Betrachtung der Baugenehmigung wichtig. Denn durch die aufschiebende Bedingung der Neuplanung kann man gar keine Planung vorlegen, sofern das Denkmalamt nicht mitspielt, was dann auch der Fall war. Am 06.03.2015 wurde die Verfügung erlassen, d.h. mit Postweg war Sie erst am 09.03.2015 bei uns. Dann soll man innerhalb von 4 Tagen eine Neuplanung vorlegen. Das Denkmalamt selbst ist ja nicht in der Lage innerhalb von 4 Tagen zu entscheiden. Offenbar wollte das Bauordnungs und Denkmalamt, daß wir die Bedingung nicht erfüllen können. Glücklicherweise hat das Verwaltungsgericht die Ordnungsverfügung für rechtswidrig erklärt. Unser Statiker bemühte sich dennoch die Auflagen zu erfüllen und hatte eine Umplanung vorgenommen, sowie ein Holzgutachten für die Kellerdeckenbalken erstellt, leider gab es keine Reaktion des Denkmalamtes auf unsere Umplanungen hin. Auch keine Stellungnahme zum Holzgutachten.

Urteil des Verwaltungsgerichts zur Ordnungsverfügung über 60000 Euro

Urteil Ordnungsverfügung über 60000

Um die Ordnungsverfügung wenigstens im Rahmen des möglichen zu erfüllen, wurde dem Bauamt der Rückbau des Daches angezeigt um wenigsten die Sicherungskonstrukton einbauen zu können. Unser Statiker wie auch der zuständige Zimmermann bestätige nochmals das dies gefahrlos möglich sei. Das Nachbarhaus war bereits saniert worden und verfügte über eine eigene Giebelwand.

Für den Abriss des Daches wurde eine Baubeginnanzeige an das Bauamt geschickt und nach Rücksprache mit dem Bauamt Frau Rössner ausgefüllt. Eine Firma mit einem Zimmermann als Subunternehmer wurde beauftragt um das Dach abzureißen. Seitens des Bauamtes wurde der Baubeginnanzeige nicht widersprochen oder Forderungen gestellt. Der Auftrag beinhaltete den Schutz des Nachbargiebels durch eine hochwertige Unterspannbahn die auf einer Lattenkonstruktion wetterfest aufgebracht werden sollte, sowie die Schaffung eines Notdaches mit Überstand auf OSB Platten.

Das Bauamt unterbrach die Arbeiten gleich am ersten Tag und behauptete es ginge eine Gefahr von den Arbeiten aus, um dann selbst das Dach abzureißen mit dem Subunternehmer abzureißen, also mit den gleichen Arbeitern. Die Giebelwand zur Duchfahrt hin wurde auf Anweisung der örtlichen Beamtin abgerissen, wie auch die baufällig Gaube zur Straße hin. Warum man uns daran hindert es selbst zu tun ist unklar. Weitere Details werden demnächst noch hier veröffentlicht.

Die beauftrage Firma wären innerhalb von 3 Tagen fertig gewesen, mit Bauamtsregie für die wer 4002 Euro bezahlen sollen, dauerte der Auftrag mehrere Wochen, zudem wurde kein funktionstüchtiges Dach gebaut, da ohne Überstand das Wasser an der Fassade herunterläuft ins Mauerwerk. Dieses Dach ist weniger stabil als das von uns vorgeschlagene mit OSB Platten und Überstand.Diese Kosten verlangt das Bauamt von uns, dazu wurden entsprechende Klagen beim Verwaltungsgericht eingereicht über die wohl in den nächsten Jahren entschieden werden wird, solange keine Kostenklarheit vorhanden ist, kann man natürlich nicht weiterbauen, aber das ist ja von den geltungssüchtigen Initiatoren dieses Theaters wahrscheinlich so beabsichtigt.

            Deckenbalken noch sanierbar ?         

Beurteilen Sie selbst ob das Gebäude noch sanierbar ist und was dort überhaupt noch sanierbar=heilbar sein soll ? Vielleicht geht es auch nur noch um die Geltungssucht eines einzelnen Denkmalschützers ? Der Bürgermeister könnte als oberster Verwaltungsbeamter einschreiten und die Sache schnell beenden, tut er aber nicht. Am Handeln oder nicht Handeln erkennt man bekanntlich die Absicht.

Bescheide zur Erstellung des neuen "Daches"    :    Bescheid über Beamtengebühren                Bescheid über Dachkosten

Wir hätten das reine Dach ohne Wetterschutz des Nachbargiebels für 120 Euro bekommen, nun verlangen die SPD und CDU Stadtverwalter von uns 7378,56 Euro, wovon 4002 Euro an Beamtengebühren enthalten sind.  So "konseqent menschlich" ist Herr Beyer. Später verlangte die Behörde von uns, daß wir uns wieder um deren Dach kümmern sollen. Die Nachbarn beklagen sich über Bauschäden, die durch das vom Bauamt beauftragte Dach entstanden sind. Das Bauamt ist jedoch nicht bereit für den verursachten Schaden aufzukommen.

Rücknahme der denkmalrechtlichen Abrissgenehmigung:

Am 05.06.2015 hatte dann Herr Günter die Abrissgenehmigung widerrufen. Zuvor hatte uns seine Mitarbeiterin Frau Willert erklärt, daß man eine Abrissgenehmigung auf gar keinen Fall zurücknehmen kann. Nun behauptete vom Landesdenkmalamt Herr Dr. Schirmer, daß man die Rückwand bisher nicht gesehen hätte und das diese Rückwand den Ausschlag für die Denkmalwürdigkeit gegeben hätte. Zum einen ist im Sanierungsgutachten die Rückwand von Efeu befreit und das Mauerwerk gut erkennbar. Herr Berlin der damalige Architekt der aus Steuermitteln für über 6000 Euro das Sanierungsgutachten erstellt hatte, hatte sich noch darüber beschwert, daß er das ganze Efeu wegschneiden mußte. Der Denkmalbehörde war allein schon aufgrund der Fotos im Sanierungsgutachten (siehe oben) die Ansicht der Rückwand zur Hofseite hin bekannt. Auch dem Petitionsausschuß des Landtages hat Herr Schirmer erklärt, daß er erst im Mai 2015 von der denkmalwürdigkeit erfahren hätte. Die Email des Herrn Dr. Schirmer an die Frau Domschat-Jahnke vom Bauamt vom 10.02.2015 und weitere Emails beweisen jedoch das Gegenteil seiner Aussage:      Email von Schirmer.pdf             

Bereits am 10.02.2015 hat Herr Schirmer von der angeblichen Denkmaleigenschaft Kenntnis gehabt und nicht wie er später gegeüber dem Petitionsauschuß des Landtages aussagt erst im Mai 2015. Weiterhin wird deutlich, daß offenbar das Bauamt bereits am 10.02.2015 damit einverstanden ist die denkmalrechtliche Abrissgenehmgiung zurückzunehmen. Uns gegenüber hat das Bauamt und Denkmalamt in Person von Frau Willert eine Planung zur Erhaltung der Kellerdecke verlangt. In einer TV Sendung von Wismar-TV hat der Sprecher des Bürgermeisters Herr Marco Trunk noch im Mai ausgesagt, daß wir die Sicherung einbauen können. Wir wurden also weiterhin dazu gedrängt Geld für Planungsleistungen auszugeben, während die Behörde in Bauamt und Denkmalamt sich schon einig war, daß die denkmalrechtliche Abrissgenehmigung zurückgenommen wird. Im oberen Teil hatten wir bereits davon berichtet, daß der Kaufinteressent Bunnemann schon früher von der Rücknahme der denkmalrechlichen Abrissgenehmigung wußte, das kann er an sich nur von den Denkmalpflegern selbst erfahren haben. Einer anderen Besprechnung konnten wir entnehmen, daß offenbar schon mit Erteilung der Abrissgenehmigung bereits deren Rücknahme geplant war. Sie werden verstehen, daß bei derartig agierenden Bauamtsmitarbeiter es schwer fällt weiter zusammenzuarbeiten.   Rücknahme.jpg

Für die zahlreichen Kosten die sich auf über 30000 Euro beziffern, die wir in Vertrauen auf den Bestand der denkmalrechtlichen Abrissgenehmigung getätigt haben, wurde uns die Bezahlung dieses Vertrauensschadens angeboten, der gesetztlich verankert ist. Bis heute haben wir keinen Cent von der Stadt erhalten. Auf meine Anfrage an Frau Loos, die Sachbearbeiterin des Vertrauensschadens ob Herr Beyer sie angewiesen hat die Auszahlung zu verzögern, hat Frau Loos vielsagend nicht geantwortet. Herr Beyer hat ebenfalls auf diese Frage noch nicht geantwortet. So "nett" ist Herr Beyer in der Realität, fernab seiner Hochglanzplakate mit netten Sprüchen ohne Substanz. Nachfolgend nun die im Folgenden Jahr gegen uns gerichtete "denkmalrechtliche Anordnung" des Denkmalamtes und die Stellungnahme des öffentlich bestellten Gutachters Herrn Arnold, sowie die Verteidigungsschrift unseres Anwalts. Wir sollten nun zahlreiche Gutachten auf eigene Kosten erstellen lassen, die aber bereits auf Steuerzahlerkosten vorhanden waren. (über 6000 Euro hat das Sanierungsgutachten Sie gekostet). Ist es nicht merkwürdig, daß für dieses angeblich so wertvolle Haus nun die Stadt kein Geld hat, für andere Gebäude, welche die Gestaltungssatzung brechen, wie die Schüttingstraße 4 jedoch 40000 Euro Förderung möglich sind ? Der angebliche Bauforscher, der mit einer Dame aus den Landesdenkmalamt wohl verheiratet ist, behauptet, daß das Haus 600 Jahre alt ist. Die im Obergeschoß verbauten Reichsformatsteine gab es aber vor 600 Jahren noch gar nicht. Vieles entstammt wohl eher dem Wunschdenken und der Phantasie als einer seriösen Bauforschung.                    Widerrufsbescheid Denkmalamt.pdf                     

Gutachter zu falschen Behauptungen der Denkmalwertbegründung.pdf

denkmalrechtliche Anordnung vom 03.08.2016.pdf

Klageschrift Randhahn.pdf

Beschluß zur Denkmalrechtlichen Anordnung St. Marien aus 2016.pdf

Bei den zahlreichen Bescheiden die oft rechtswidrig gegen uns ergangen sind, hatten wir Gelegenheit in die Bauakten Einsicht zu nehmen und konnten nun die wahre Motivation für  all die Bescheide finden. Herr Klopp vom Denkmalamt hat die Unterredung bei der Herr Günter und Frau Loos und Frau Domschat Jahnke anwesend waren aufgeschrieben in Form eines Protokolls:

   

Sie lesen richtig. Nicht die Förderung der Sanierung ist das Thema, sondern man möchte "Druck" ausüben, damit die Eigentümer die den Funktinären nicht genehm sind das Haus verkaufen. Billigend wird also ein jahrelanger Stillstand in Kauf genommen. Anstatt sich um eine Förderung zu kümmern betätigen sich die Beamten des Denkmalamtes als Makler. Herr Beyer scheint das nicht zu stören, er ist über alles informiert von uns und vom Bauamt selbst.

Die ganzen Schikanen der Baubehörde kosten Geld, der Bürgermeister nimmt diese nicht zurück oder hat diese vielleicht sogar beauftragt, Anwälte arbeiten nicht umsonst und auch die Stadt fordert noch diverse Kosten für Sicherungen und Dächer ein die man hätte preiswerter Durchführen können. Kürzlich forderte der Bürgermeister von uns die Bezahlung von 12000 Euro für eine Sicherung über 37000 Euro, dann noch ca. 5000 Euro für Anwaltskosten der Stadt für Fälle bei denen die Stadt von den Kosten her zumindest Recht bekommen hat. Da die Stadt sich weigert den Vertrausenschaden zu bezahlen, sind auch hier Anwalts und Gerichtskosten fällig. Wir würden uns über jede Spende freuen.

Die IBAN lautet: DE37 1004 0000 0642 7454 00  bei der Commerzbank, Kontoinhaber: Stefan Kröger

 

 

 

Fortsetzung folgt: Lesen Sie demnächst die denkmalrechtliche Abrissgenehmgiung wieder zurückgenommen wird, von der gleichen Frau Willert, die uns beteuert hat, daß eine denkmalrechtliche Genehmigung nicht zurückgenommen werden kann und wie alte funktionstüchtige Sicherungen ausgebaut werden und durch neue teure Sicherungen ersetzt werden. Angeblich sollte eine neue Sicherung laut Bauamt Frau Bremer "nur" um die 20000 Euro kosten. Im nachhinein soll die Sicherung die gegen unseren Willen durchgeführt wurde über 39000 Euro kosten zuzüglich ca. 5000 Euro die "vielleicht" noch hinzukommen. Mit 20000 Euro wurde diese unsinnige Maßnahme noch aus Steuermitteln finanziert/gefördert. Aber laut Frau Willert vom Denkmalamt, soll diese teure Sicherung nun wieder abgebaut werden, da ja saniert werden soll.  Natürlich veröffentlichen wir wie immer die Bescheide des Bauamtes, damit Sie sich ein eigenes Bild der "Behörde" machen können.

 

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