Die Besprechnung vom 10.02.2016:

Zur Erklärung teilen wir mit, daß Herr Günter der Leiter der Abteilung Denkmalpflege ist. Frau Loos bearbeitet die Widersprüche, soll also eine Art Kontrollfunktion für die Verwaltung wahrnehmen. Es ist jedoch zweifelhaft, daß dies möglich ist, da Sie ja wie Sie selbst lesen können, selbst an der Planung der Maßnahmen gegen uns beteiligt ist. Die darauffolgende denkmalrechtliche Anordnung war mal wieder als ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen worden. Handelt es sich vielleicht schon um eine Nötigung im Amt ? Denkmalamt und Bauamt agieren also gemeinsam, wenn es gilt missliebige Eigentümer zum Verkauf zu nötigen. Der Bürgermeister wurde von uns und oft auch vom Bauamt über den Sachstand informiert, er lässt es also geschehen oder gibt möglicherweise den Auftrag dazu Maßnahmen gegen uns durchzuführen. Das es sich um kein Denkmal handelt hat der öffentlich bestellte Gutachter Arnold bewiesen. (Siehe Gutachten unten und die Klageschrift unseres Anwalts)

 

Sie lesen richtig, der Staat/ die Stadt möchte sich als Makler betätigen und entscheiden wem welches Haus gehören darf und wem nicht. Beauftragt Beyer selbst die Beamten zu solchem Verhalten  oder schaut er einfach nur zu ?  Die Bescheide werden in seinem Namen erstellt, er kann also wenn er wollte jeden Bescheid zurücknehmen und einen langen jahrelangen Rechtsstreit damit verhindern. Auch dies hat er nie getan. Dann würde der Schandfleck schneller beseitigt werden. Lesen Sie bitte auf der Hauptseite, wie wir jahrelang dazu gezwungen wurden das Haus abzureißen, in dem Moment aber, wo die Abrissplanung fertiggestellt war, wurde der Abriss auf dubiose Weise vom Bauamt behindert und damit verhindert.  

Wenn Sie die ganze Chronologie gelesen haben, wird klar, daß man sich nicht mit Menschen in eine Bauplanung stürzt, die bereits mehrfach einen Vertrauensbruch begangen haben und immer noch Geld fordern für Notdächer die unfachmännisch hergestellt wurden gegen unseren Willen. Für die Dächer sollen wir laut Bürgermeister Beyer noch 8000 Euro bezahlen, zudem noch 12000 Euro für überteuerte sinnlose Sicherungen. Es zeigt sich wie weltfremd und fernab von den ökonomischen Sachzwängen der einfachen Bürger diese Verwaltung agiert mit Ihrem Anführer Beyer.

Im Sanierungsgutachten wurde bereits vor 10 Jahren festgestellt, daß eine wirtschaftliche Sanierung nicht möglich sei. In dem Schreiben gibt die Behörde zu, daß noch nicht einmal Geld für ein Sanierungsgutachten da ist. Wenn noch nicht einmal die Denkmalschützer Geld bereitstellen wollen für das angeblich so alte und wertvolle Haus, wer soll es dann tun ? Die Eigentümer die nun aufgrund von zahlreichen Vollstreckungen nicht mehr kreditwürdig sind ?

Wir haben im übrigen immer erklärt, daß wir den historischen Keller in jedem Fall erhalten wollen, nicht jedoch den ruinösen und nicht mehr sanierungsfähigen Oberbau. Dieser wurde zudem von den zahlreichen Sicherungen in seinem Gefüge so zerstört, daß dieser nicht mehr sanierbar ist.

 (Auch im Sanierungsgutachten steht, daß die Holzdecke aus statischen Gründen auch bei einer Sanierung entfernt werden müßte) Leider hat sich der Bürgermeister für solch sinnvolle und pragmatische Vorschläge nie interessiert und uns stets ein Gespräch darüber verweigert. Offenbar führt er lieber Rechtstreitigkeiten auf Kosten der Steuerzahler, anstatt binnen Tagen eine Einigung herbeizuführen, die dann zu einem ansehnlichem Stadtbild führt und zu mehr Touristen, die dann Umsatz im Einzelhandel und Bettensteuer generieren.

Widerrufsbescheid Denkmalamt.pdf

denkmalrechtliche Anordnung/Klageschrift Randhahn.pdf

Gutachter zu falschen Behauptungen der Denkmalwertbegründung.pdf

Aus einer Baumarkttür wurde eine "historische Tür" gemacht und vor Gericht so vertreten. Die ganzen Gutachten, die ja bereits auf Steuerzahlerkosten im Wert von über 6500 Euro bezahlt wurden waren auf einmal wertlos obwohl sich ja am Haus nicht so viel geändert hatte. Wir sollten nochmals sämtliche Gutachten bezahlen, die schon angefertigt wurden. Jedoch ändert das nichts daran, daß die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Im Widerrufsbescheid des Denkmalamtes ist von einem Vertrauensschaden die Rede, dieser Vertrauensschaden für die Rücknahme der denkmalrechtlichen Abrissgenehmigung wurde bis heute, also 3 Jahre später immer noch nicht an uns ausbezahlt, obwohl alle Belege bei Frau Loos eingereicht wurden und uns dies auch besätigt wurde. Dieser Schadensersatz steht uns laut Gesetz dafür zu, weil wir im Vertrauen auf den Bestand einer denkmalrechtlichen Abrissgenehmigung den Neubau und den Abriss geplant hatten und hierbei Kosten entstanden sind. Wir hatten Frau Loos gefragt, ob Sie auf Anweisung des Bürgermeisters Beyer uns die Auszahlung verwehrt. Frau Loos hat auf diese Frage vielsagend nicht geantwortet.