Das Wohnhaus der Stadtmühle Mühlegrube 27 gehört der Hansestadt Wismar, diese möchte dort Sicherungen durchführen, was mich als Nachbarn erstmal nicht stört, im Gegenteil, ich begrüße es wenn der Eigentümer sich endlich mal um das marode Gebäude kümmert. Ich bin Eigentümer der Stadtmühle (ehemaliges Produktionsgebäude etwas höher als das Wohnhaus)
Nun begehrte die Stadt die Nutzung der Flachdächer für ein schweres Gerüst. Auch die Flachdächer stehen unter Denkmalschutz und sind somit als historisch anzusehen. Ein schweres Gerüst kann der Dachhaus schaden. Vorkehrungen wie diese Dachhaus geschützt werden kann wurden zu keinem Zeitpunkt mir dargelegt. Damit wir im Schadensfalle das Dach schnell reparieren können hatte ich Herrn Sonntag den Abschluß einer Bauherrenhaftpflichtversicherung vorgeschlagen, welche ca. 100 Euro kostet. Dies lehnte Herr Sonntag von der DSK, der verlängerte Arm der Stadt ab. Ebenso lehnte Herr Sonntag die Bezahlung einer Kaution in Höhe von 4000 Euro ab. Wenn an dem Dach ein Schaden entsteht, so ist der meist höher als 4000 Euro. Ich war der Meinung ein gutes annehmbares Angebot gemacht zu haben, aber weit gefehlt. Im Gebäude St. Marienkirchhof 4a hat die Stadt ebenfalls Schäden verursacht, die sie bis heute nicht beglichen hat. Herr Sonntag erzählte zwar, daß die Stadt für Schäden aufkommen würde, aber wir haben ja die Erfahrungen aus dem St. Marienkirchhof 4a. Dort hat die Stadt weder unsere Treppen, die sie gegen unseren Willen entsorgt hat bezahlt, noch den versprochenen Vertrauensschaden bezahlt. Die angebliche Haftpflicht KSA erklärt uns sie würde nur mit der Stadt kommunizieren und nicht mit den Geschädigten. Sie werden vielleicht verstehen, daß ich mich auf sowas nicht einlassen möchte. Zudem gibt es andere Möglichkeiten die Dacharbeiten am Wohnhaus der Stadtmühle fertigzustellen.
Weiterhin wurde uns keinerlei Planung vorgelegt, was denn genau dort passieren soll. Normalerweise muß der Nachbar bei einem Bauantrag mit einbezogen werden, aber wenn die Stadt selbst baut ist das offenbar etwas anderes. An sich wäre es ja etwas einfaches gewesen, die 100 Euro für die Bauherrenhaftpflicht abzuschließen, aber statt einem Gespräch auf Augenhöhe zieht es der Bürgermeister vor, Bürger kostspielig zu verklagen. Schließlich zahlt ja im Falle des unterliegens der Steuerzahler die Rechtskosten und nicht er selbst. Letztlich bestimmt Herr Beyer als oberster Verwaltungsbeamter ob geklagt wird oder nicht. Er hat sich nun für die Klage entschieden. Wir sind nicht bereit den Worten eines Herrn Sonntag zu vertrauen, der eine Stadt vertritt die schon mehrfach Wort gebrochen und Schrift gebrochen hat. Genehmigungen zurückgenommen hat etc.
Gerichtstermin war am 12.03.2018, Frau Miller die Anwältin der Stadt lehnte jedwede gütlicheh Einigung ab, ich war bereit, damit die Arbeiten vorangehen mich gütlich zu einigen. Nun muß auch die Stadt abwarten bis zum Verkündigungstermin des Gerichts.
Wie im Bild erkennbar ist es für die letzten Arbeiten möglich einen Lift zu mieten, der preiswerter ist als ein Gerüst. Ein Dachdecker vor Ort äußerte, daß man innerhalb eines Tages die Restarbeiten mit einem Lift erledigen könne, Herr Sonntag der als Zeuge geladen war hatte dazu eine andere Ansicht und bestand darauf, daß teurere Gerüst auf ein denkmalgeschütztes Dach zu stellen. Zudem gibt es kragende Elemente wie Brücken etc. mit denen man den Bereich der Flachdächer überbrücken könnte, auch diese Varianten zum Schutze des Denkmals fanden keinen WIderhall bei den Stadtvertretern. Herr Sonntag hat im Zeugenstand zugegeben, daß er mir als Nachbar keine Haftpflicht vorgelegt habe.Das Dach soll zur Sicherung mit einer Bitumenbahn belegt werden. Dies ist vom Material her teurer als die denkmalgerechten Original Biberschwanzziegel, die nur 8 Euro pro Qm kosten. Die Mehrlagige Bitumen-Schweißbahn kostet eher mehr als 8 Euro/Qm und muß später teuer entsorgt werden. Das man vielleicht mal an die Kosten denkt oder an eine denkmalgerechte Sicherung kommt leider niemanden in den Sinn, es zahlen ja Sie, die Steuerzahler für Unsinn scheint immer genug Geld da zu sein. Ein weiterer Nachteil der Bitumemschweißbahn ist, daß man Sie bei nasser Witterung nicht verlegen kann, die Biberschwanzziegel schon. Das Dach hätte also schon längst fertig sein können, wenn man sich für eine denkmalgerechte und preiswerte Dacheindeckung entschieden hätte.
Zu meiner Überraschung wurde ein Raum zugemauert, den ich bisher von der Seite der Stadtmühle ( Produktionsgebäude) genutzt habe und der auch auf meinem Flurstück verzeichnet ist. Meine Räume wurden ohne mich zu informieren betreten, Dinge die in dem Raum gelagert wurden entfernt, alles ohne Zustimmung oder mich in Kenntnis zu setzen. Das alles zeigt doch einen gewissen Geist den die Verwaltung so an den Tag legt. Mich erinnert dieses selbstherrliche Verhalten von Staatsvertretern ohne sich um die Rechte von Bürgern zu kümmern an eine Diktatur. Es kommt eben immer darauf an wer solch eine Veraltung anführt und führt, solch einen bürgerfeindlichen Geist gab es früher nicht.
Wir würden uns freuen wenn Sie Herrn Martin Helbig wählen würden, er ist in der Lage ökonomisch zu denken, sodaß Ihre Steuern sinnvoller und effektiver eingesetzt werden, als von Menschen die lediglich in einer Behörde gearbeitet haben und mit realen ökonomischen Verhältnissen wenig zu tun haben. Herr Helbig ist übrigens der einzige Kanidat der mit uns über die Problematik des St. Marienkirchhofs 4a gesprochen hat. Alle anderen Kandidaten hatten kein Interesse an einem Bürgerdialog. Das oft sehr bürgerfeindlich selbstherrliche Verhalten von Behörden ist ein Zeichen von zunehmender Verfilzung. Nach 27 Jahre SPD ist ein Wechsel elementar wichtig für die Hansestadt Wismar !
Mit Hans Martin Helbig wäre sowas nicht passiert !